Cookie-Einwilligung über Consent Banner

Das klassische Cookie-Banner mit Hinweis auf den Datenschutz genügt nun nicht mehr. Websitebesucher müssen detailliert über die eingesetzten Cookies informiert werden und die Möglichkeit erhalten deren Nutzung selbst zu bestimmen bevor sie zum Einsatz kommen. Eine rechtskonforme Lösung ist die Verwendung eines sogenannten Consent-Banners (auf deutsch: Einwilligungsbanner), über das eine Einwilligung in die Setzung von Cookies gegeben oder verwährt werden kann.

Rechtsprechung zu Cookies durch den europäischen Gerichtshof (EuGH) 

Am 01.10.2019 hat der EuGH entschieden, dass Cookies nur mit vorheriger, informierter und aktiver Einwilligung gesetzt werden dürfen. Davon ausgenommen sind nur Cookies, die für die grundlegenden Funktionen der Website notwendig sind. Dazu zählen z.B. Cookies für den Erhalt des Warenkorbs von Online Shops oder Remember-me-Cookies für Websites mit Login-Bereich. Sie werden oft essentielle oder wesentliche Cookies genannt.

Tracking Cookies sind einwilligungspflichtig.

Statistik- und Marketing-Tools verwenden Tracking Cookies um eine Nachverfolgbarkeit von Websitebesuchern zu ermöglichen. Dies geschieht z. B. durch den Einsatz von Google Analytics, Matomo, Google Adwords, Facebook Pixel und anderen Remarketing Tools.

Tracking-Cookies dürfen erst gesetzt werden nachdem eine Einwilligung erfolgt ist, ansonsten gar nicht. Die Einwilligung erfolgt dabei:

  • Informiert: Aufklärung über Art, Zweck und Ursprung der Cookies.
  • Aktiv: Der Websitebesucher wählt selbstbestimmt die Option zur Einwilligung aus.
  • Dokumentiert: Nachweis der Einwilligung für den Streitfall.

Ein Consent-Banner ist dafür eine gute Lösung.

Zeitnahe Umsetzung empfohlen

Behörden und Verbraucherschutzverbände benutzen Tools, die Websites auf den rechtmäßigen Einsatz von Cookies überprüfen. Der VZBV (Verbraucherzentrale Bundesverband) hat am 22.10.2019 Abmahnungen gegen 8 Medienunternehmen angekündigt. Auch die deutschen Datenschutzbehörden wollen gegen Trackingmaßnahmen ohne Einwilligung mit Bußgeldern vorgehen (Quelle: heise.de). Bereits im Juli wurde von der Bayerischen Datenschutzbehörde eine Prüfung von Webseiten durchgeführt (Quelle: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht). Deshalb ist davon auszugehen, dass hier in naher Zukunft auch die ersten Bußgelder ausgesprochen werden.

Sie möchten Tracking-Tools einsetzen? So nutzen Sie Cookies rechtskonform:

Consent-Banner

In der Praxis kann die Einwilligung durch ein Consent-Banner geschehen. Dabei handelt es sich um ein erweitertes Cookie-Banner, das nicht nur über den Einsatz der Cookies informiert, sondern auch eine Auswahlmöglichkeit für nicht essentielle Cookies anbietet. Wichtig ist dabei, dass die tatsächliche Setzung der Cookies nur dann stattfindet, wenn die aktive Einwilligung erfolgt ist.

Außerdem muss es möglich sein, dass die Website auch ohne Einwilligung benutzt werden kann. Deshalb ist eine technische Funktion notwendig, die die Setzung der Cookies von der Auswahl der Websitebenutzer abhängig macht. Eine erfolgte Einwilligung sollte nachweisbar dokumentiert werden.

Es gibt bereits mehrere Anbieter für fertige Consent-Banner, z. B. Borlabs Cookies 2.0 für WordPress (nähere Infos dazu finden Sie unter: https://de.borlabs.io/borlabs-cookie/) oder Usercentrics (nähere Infos unter: https://usercentrics.com/de/).

Wichtige Consent-Banner-Funktionen im Überblick:

  • Konfigurationsoptionen zur Cookie-Nutzung. Nicht essentielle Cookies sind dabei nicht vorausgewählt.
  • Cookies werden nur entsprechend der Auswahl gesetzt. Eine nachträgliche Änderung ist jederzeit möglich.
  • Ohne Einwilligung wird das Setzen von nicht essentiellen Cookies geblockt.
  • Detaillierte Information über Art, Zweck und Ursprung der eingesetzten Cookies.
  • Direkter Link zur Datenschutzerklärung. Dort sollte ebenfalls auf den Einsatz entsprechender Tools hingewiesen werden.
  • Speicherung und Dokumentation der Einwilligungen.

Was ist zu tun?

Checken Sie welche Tools auf Ihrer Website im Einsatz sind. Wenn Cookies gesetzt werden, die nicht zu den essentiellen Cookies zählen, überprüfen Sie, ob Sie diese wirklich benötigen. Eventuell können die dazugehörigen Tools auch deaktiviert werden (zumindest vorübergehend), um das Risiko einer Abmahnung oder eines Bußgeldes zu verringern. Ansonsten lohnt es sich, sich mit dem Thema Consent-Banner näher auseinandersetzen. Bringen Sie auch Ihr Verarbeitungsverzeichnis auf Vordermann.

Consitec unterstützt Sie gerne bei der Prüfung Ihrer Website oder Auswahl eines geeigneten Consent-Banners.

Kontaktieren Sie uns:
Tel: +49 9090 574912-1
E-Mail: info@consitec.de

Übrigens: Die im Consent-Banner gewählte Option bezüglich Cookies wird ebenfalls in einem Cookie gespeichert. Deshalb wird dieses Cookie im Consent-Banner bei den essentiellen Cookies genannt, als solches benötigt es wiederum keine explizite Einwilligung. Wird dieses Cookie nicht gelöscht, können die gewählten Einstellungen beim nächsten Websitebesuch wieder geladen werden. In diesem Sinne: Viel Spaß beim Backen!